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Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung erfreut sich in den letzten Jahren stetig steigender Mitgliederzahlen. Angesichts der hohen Belastungen, denen die Mitglieder des gesetzlichen Pendants ausgesetzt sind, verwundert dies auch nicht weiter. Die Beiträge die in die Private Krankenversicherung zu entrichten sind, stehen nicht in linearer Abhängigkeit zum Einkommen des Versicherten, wie es in der gesetzlichen Variante der Fall ist. So können insbesondere gut verdienende Arbeitnehmer durch einen Wechsel hohe Einsparpotenziale realisieren.
Nicht nur bei den laufenden Prämien gestalten sich die Konditionen der PKV wesentlich verbraucherfreundlicher, sonder auch im Hinblick auf darüber hinaus gehende Belastungen sind Privatpatienten im Vorteil. So muss bei der Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung weder die viel diskutierte Praxisgebühr entrichtet werden, noch muss beim Gang in die Apotheke für vom Arzt verordnete Medikamente dazugezahlt werden.
Der Leistungskatalog der PKV indes gestaltet sich deutlich großzügiger als der in der gesetzlichen Krankenversicherung. So werden die Kosten für alternative Behandlungsmethoden in der Regel übernommen. Nicht jedem aber stehen die Vorzüge offen, die die Private Krankenversicherung ihren Mitgliedern offeriert. Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, in der GKV Mitglied zu sein. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber nur bei jenen, deren Jahreseinkommen über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt im laufenden Jahr rund 48000 Euro.
Arbeitnehmer, die in den Genuss eines ausreichenden Gehaltes kommen, sollten dennoch nicht vorschnell in die Private Krankenversicherung wechseln, da bestimmte Personengruppen nur bedingt profitieren.
Zum einen müssen sich ältere Angestellte darauf einstellen, dass die PKV ihnen keine allzu günstigen Beiträge offeriert, da mit dem Alter auch die Risiken einer Erkrankung und damit die Kosten für den Versicherungsträger steigen. Auch Versicherte, die minderjährigen Nachwuchs haben, sollten vor dem Wechsel in die Private Krankenversicherung die Konditionen genau kalkulieren, denn die in dem gesetzlichen Versicherungsschutz übliche kostenfreie Mitversicherung des Nachwuchses entfällt in der PKV, so dass für jedes Kind einzeln Beiträge zu entrichten sind.
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