Neubauversicherung

Eine Neubauversicherung sollte von jedem Bauherrn vor dem Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Sie tritt ein, wenn durch die Realisierung eines Bauprojektes Dritte Schaden erleiden oder wenn bestimmte Vermögensschäden auf der Baustelle entstehen. Zum einen tritt die Versicherung ein, wenn sich beispielsweise Nachbarn bei Gericht über den auf der Baustelle entstehenden Baulärm beschweren und es zu Schadenersatzklagen kommt. Auch wenn in sonstiger Hinsicht Dritte Schäden erleiden, deren Ursache in der Bautätigkeit zu sehen ist, befreit die Neubauversicherung den Versicherungsnehmer von den Haftungsrisiken. Ein relativ häufig vorkommendes Beispiel für den Einsatz einer solchen Police sind Anwohnerklagen, die sich gegen eine verschlechterte Aussicht richten. Oft wird dann bei Gericht ein Vergleich zwischen dem Bauherren und den Anwohner angestrebt, dessen Kosten die Versicherung in vielen Fällen übernimmt, sofern der Bauherr nicht fahrlässig gehandelt hat.

Ein weiterer ganz wesentlicher Baustein der Gebäudepolice ist die so genannte Bauhelferversicherung. Viele Eigenheimprojekte sind nur deshalb realisierbar, weil Freunde und Bekannte der Bauherren auf der Baustelle mithelfen. Diese willkommenen Kräfte sind aber nicht gegen Unfälle auf der Baustelle versichert. Mit der Bauhelferversicherung kann dies geschehen, so dass alle Beteiligten auf der sicheren Seite sind. Auch tritt eine Neubauversicherung ein, wenn während der Bauphase Baumaterialien oder Werkzeuge von der Baustelle gestohlen werden. Da dieser Umstand leider recht häufig eintritt, ist eine Absicherung sinnvoll. Sogar bei Vandalismus tritt die Versicherung ein.

Bauherren sollten in keinem Fall auf den Abschluss einer Neubauversicherung verzichten, da die Risiken, die mit der Fertigstellung des Projektes verbunden sind, schnell zu finanziellen Einbußen führen können, deren Deckung der ohnehin schon arg strapazierte Geldbeutel von Häuslebauern nicht zulässt. Vor dem Abschluss sollte der Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen nicht fehlen, damit auch Einzelheiten von vornherein klar geregelt sind. So sollten insbesondere die Bedingungen für die Auszahlung von Geldern seitens der Versicherung klar definiert sein

Bauversicherungen Vergleich
PLZ
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Die PLZ wird zur genauen Einstufung / Berechnung unbedingt benötigt.
Wohnfläche in qm
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Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken genutzte Gebäudefläche, einschließlich aller AUSGEBAUTEN Speicher- und Kellerräume sowie Wintergärten.
Neubausumme gesamt EUR
Vorschlag wird aus qm errechnet

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Neubausumme sind die kompletten Baukosten incl. Projektierung, Energieanschlüsse, Außenbereich, aber ohne Grundstückskosten.
von Neubaussumme Eigenleistungen ohne Arbeitsmaschinen in EUR
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Eigenleistungen sind Arbeiten die durch Sie oder Freunde ausgeführt werden, also von Personen die keiner Firma angehören die im Schadenfall versichert wären. Übersteigt die Eigenleistung 20.000 EUR werden die Angebote sehr teuer.
von Neubaussumme Eigenleistungen mit Arbeitsmaschinen in EUR
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Unter Arbeitsmaschinen fallen z.B. Bagger und Kran, nicht aber Bohrmaschinen oder Sägen. Wenn Sie hier selbst Arbeiten ausführen, erhalten Sie noch einen gesonderten Fragebogen.
Bauzeit in Monaten
(die Zeit bis das Haus nachts bewohnt ist)

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Sobald Sie im Haus wohnen, erlischt die Feuerrohbau und Bauleistungsversicherung und die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Deckung, zB. bei Feuer, Leitungs- und Sturmwasserschäden
Ist es ein Fertigteilhaus
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Fertigteilhaus gilt auch dann, wenn in Eigenregie einige Arbeiten ausgeführt werden.
Bauartklasse
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Die Einstufung ist sehr wichtig. Die meisten Häuser haben BAK 1. Sollten Sie ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus haben, achten Sie bitte genau auf die richtige Einstufung. Unter weiche Dachung fällt zB: Schilf, Reed, Stroh.
Versicherungsauswahl
Bauherrenhaftpflicht
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Eine Bauherrenhaftpflicht zahlt Schäden an Dritten, die Ihr Bauvorhaben verursacht. Bsp.: Ein Besucher bricht sich auf Ihrer Baustelle ein Bein.
Bauleistungsversicherung
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Da eine Wohngebäudeversicherung erst ab Bezug des Hauses beginnt, benötigen Sie während der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung. Die üblichen Schäden sind zB Sturmschäden oder Rohrbruchschäden während des Baus. Auch Diebstahl kommt öfter vor, allerdings gelten hier strenge Richtlinien, damit die Versicherung zahlt.
Feuerrohbau
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Wenn Ihr Bau vor Einzug durch Feuer oder Blitzschlag beschädigt wird, zahlt das die Feuerrohbauversicherung. Normalerweise ist die Versicherung für die Bauzeit kostenlos, der Vertrag muß aber dann bei der gewählten Versicherung mindestens nach Fertigstellung ein Jahr bestehen bleiben.

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