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Neubauversicherung
Eine Neubauversicherung sollte von jedem Bauherrn vor dem Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Sie tritt ein, wenn durch die Realisierung eines Bauprojektes Dritte Schaden erleiden oder wenn bestimmte Vermögensschäden auf der Baustelle entstehen. Zum einen tritt die Versicherung ein, wenn sich beispielsweise Nachbarn bei Gericht über den auf der Baustelle entstehenden Baulärm beschweren und es zu Schadenersatzklagen kommt. Auch wenn in sonstiger Hinsicht Dritte Schäden erleiden, deren Ursache in der Bautätigkeit zu sehen ist, befreit die Neubauversicherung den Versicherungsnehmer von den Haftungsrisiken. Ein relativ häufig vorkommendes Beispiel für den Einsatz einer solchen Police sind Anwohnerklagen, die sich gegen eine verschlechterte Aussicht richten. Oft wird dann bei Gericht ein Vergleich zwischen dem Bauherren und den Anwohner angestrebt, dessen Kosten die Versicherung in vielen Fällen übernimmt, sofern der Bauherr nicht fahrlässig gehandelt hat.
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