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Krankenzusatzversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen den Sparzwang der öffentlichen Haushalte nicht selten buchstäblich am eigenen Leib zu spüren. So müssen nicht nur teils horrende Beiträge für die medizinische Versorgung entrichtet werden, sondern es wird dem Versicherten im Gegenzug ein immer schmalerer Leistungskatalog geboten, der viele Behandlungen nicht abdeckt und so zu weiteren Belastungen führt.
Eine von vielen genutzte Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu erweitern, stellt die Krankenzusatzversicherung dar. Hier schließt der Versicherte mit einer Privaten Versicherungsgesellschaft einen Vertrag ab, der ihm gegen einen monatlichen Beitrag einen zusätzlichen Versicherungsschutz gewährt, der die Leistungen der GKV soweit aufstockt, dass sie mit denen einer Privaten Krankenversicherung zu vergleichen sind. Erkrankt der Versicherte, werden die Behandlungskosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht übernommen werden, von der Krankenzusatzversicherung getragen. |