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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bildet das Fundament der medizinischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse verpflichtet. Die Beiträge werden paritätisch von den Angestellten und deren Arbeitgebern entrichtet, wobei sich die Beitragshöhe am Einkommen bemisst. Der Leistungskatalog, den die gesetzliche Krankenversicherung ihren Mitgliedern bieten, sichert gegen die elementaren Risiken ab, die bei einer ernsthaften Erkrankung ohne Versicherungsschutz zum wirtschaftlichen Ruin von betroffenen Patienten führen würden, da langwierige medizinische Behandlungen sehr kostenintensiv sind.

Mitglieder der GKV müssen nicht unerhebliche Belastungen ertragen. Mit dem Einkommen steigen auch die Beiträge an. Diese lineare Progression wird jedoch durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze mit einem Deckel versehen. Diese liegt aktuell bei rund 42.000 Euro bezogen auf das Jahreseinkommen eines Versicherten. Einkommensanteile die über diesen Schwellenwert hinausgehen unterliegen nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Über die Prämien hinaus müssen Arbeitnehmer jedoch noch weitere Belastungen tragen. Dazu zählen sowohl die vor einigen Jahren gesetzlich eingeführte Praxisgebühr, die von allen Patienten einmal im Quartal beim Arztbesuch zu entrichten ist, als auch Zuzahlungen zu verschriebenen Arzneimitteln. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter anderem wegen diesen Zusatzbelastungen seit Jahren in der Kritik. So wird bemängelt, dass zum einen die Beiträge immer neue Höhen erklimmen und zum anderen der Leistungskatalog sukzessive zusammengestrichen wird. Dieses ungünstige Verhältnis von Preis und Leistungen erweckt den Unmut vieler Versicherter, die sich aufgrund der herrschenden Versicherungspflicht genötigt fühlen.

Die Alternative zum gesetzlichen Versicherungsschutz, die Private Krankenversicherung, bietet bei oft sehr viel günstigeren Beiträgen einen deutlich ausgeweiteten Leistungskatalog und erweckt damit den Neid derer, die keinen Zugang zum privaten System haben. Letzterer ergibt sich nur für diejenigen Arbeitnehmer, die ein Einkommen beziehen, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser vom Gesetzgeber festgelegte Wert beläuft sich in diesem Jahr auf rund 48.000 Euro. Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklung die gesetzliche Krankenversicherung in den nächsten Jahren einschlagen wird, denn noch immer stehen viele umzusetzende Reformen im Raum.

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