Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit und Unfall
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Rente und Leben
Altersvorsorge
Rentenversicherung
Riester-Rente
Rürup-Rente
Kapital-Lebensversicherung
Risiko-Lebensversicherung
Heim, Recht und Haftung
Haftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung
Pferdehaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflicht
Rechtsschutzversicherung
Gebäudeversicherung
Neubauversicherung
Hausratversicherung
Reiseversicherung
KFZ-Versicherung
Autoversicherung
Firmenversicherung
Gewerbeversicherung
Haus- und Grundversicherung
|
Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Berufsunfähigkeit
Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland bestreiten ihren Lebensunterhalt durch den dauerhaften Verkauf ihrer Arbeitskraft, mit anderen Worten: Sie stehen in einem Angestelltenverhältnis. Da die Arbeitskraft das zentrale Element der wirtschaftlichen Leistungskraft von Arbeitnehmern darstellt, empfiehlt es sich, den dauerhaften Ausfall, der beispielsweise infolge einer ernsthaften Erkrankung eintritt, eben dieser Arbeitskraft abzusichern. Die beste Möglichkeit dazu stellt der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Diese zahlt für den Fall der Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers infolge einer Berufskrankheit eine monatliche Rente, deren Höhe prinzipiell frei vereinbart werden kann, sich aber im Regelfall am Einkommen des Versicherten orientiert.
In der Tat unterschätzen viele Arbeitnehmer das Risiko, das mit dem Wegfall der eigenen Arbeitskraft verbunden ist. Die meisten Erwerbsunfähigkeiten „verdanken“ ihren Status nicht einem Unfall, sondern einer Erkrankung. Der gesetzliche Schutz in derlei Fällen gestaltet sich recht dürftig und führt in den meisten Fällen zu einem Lebensstandard auf dem Niveau der Sozialhilfe. Wer sich derlei Umständen nicht aussetzten möchte, der schließt frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und genießt fortan einen verbesserten Schutz. Da es viele Anbieter auf dem Markt gibt, sollte vorab eine gründliche Recherche erfolgen. Dies wird von Verbrauchern am besten durch die Anforderung individueller Angebote von mehreren Versicherungen realisiert. Das günstigste Angebot kann dann wahrgenommen werden.
Allerdings sollten Interessenten keinesfalls nur auf die zu entrichtenden Versicherungsprämien achten, sondern auch den Blick ins Kleingedruckte der Vertragsbedingungen nicht scheuen. Insbesondere sollte der Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisbarkeit seitens des Anbieters der Versicherung gewährleistet sein. Diese Klausel besagt, dass für den Fall einer ausschließlich den erlernten Beruf des Versicherten betreffenden Arbeitsunfähigkeit der Versicherer nicht die Aufnahme einer branchenfremden Tätigkeit verlangen kann. Diese Ausgestaltung sollte unbedingt Bestandteil des Versicherungsvertrages sein, damit nicht beim Eintritt einer Berufskrankheit in einer völlig fremden Branche gearbeitet werden muss.
|