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Falls Sie hier kein Formular sehen sollten, dann müssen Sie Ihren Adblocker ausschalten. Mit dem Stromrechner finden Sie die günstigsten Stromtarife und Strompreise der verschiedenen Stromanbieter. Bitte geben Sie den aktuellen Stromverbrauch, den Nachtanteil, Ihre Postleitzahl, ob Sie Privat- oder Gewerbekunde sind und welche(n) Tarif(e) (normal oder/und öko) sie wollen in dem Stromrechner ein. Drücken Sie anschließend auf "berechnen!" Bei einem hohen Stromverbrauch können Sie bis zu einige Hundert Euro im Jahr sparen, wenn sie den Stromanbieter wechseln. Bei vielen Anbietern hilft Verivox Ihnen kostenlos und unverbindlich beim Anbieterwechsel. Auch sollte man sich informieren wie man Strom sparen kann, um die Stromkosten senken zu können. Auf Grund der steigenden Stromkosten, wird der Stromverbrauch zu einem wichtigen Thema für immer mehr Menschen. So wechseln auch immer mehr Menschen den Stromtarif, was bis Mitte 2007 immerhin 47 Prozent der Haushalte ausmachte (Quelle: VDEW - Verband der Elektrizitätswirtschaft). 2006 noch waren es lediglich 31 Prozent, wobei sich also ein deutlicher Anstieg verzeichnen lässt. Dies lässt sich wohl auf die Preiserhöhungen im Juli und August 2007 zurückführen. Jedoch sprach man in der Politik und den Verbraucherzentralen auch immer wieder vom Stromanbieter-Wechsel. Letztendlich lässt sich jedoch nur ein Wechsel der Stromanbieter in 10 Prozent der Haushalte feststellen. In diesem Fall werden die Stromstände entweder vom Lokalversorger oder vom neuen Anbieter abgelesen. Sind Wartungsarbeiten nötig dann übernimmt diese der Netzbetreiber. Technische Arbeiten beispielsweise am Stromzähler sind für den Wechsel nicht notwendig. Für den Wechsel des Stromanbieters benötigt man noch einige persönliche Angaben. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Anbieter. Von einer eigenständigen Kündigung wird außerdem abgeraten. Im Großen und Ganzen muss der Kunde nur den Vertrag für die neuen Anbieter ausfüllen. Der neue Versorger kümmert sich also um die Kündigung und um die Belieferung des Stroms über ihn. Eine Kündigung sollte von Kunden nur dann selbst vorgenommen werden, wenn es auf Grund einer Preiserhöhung zur Sonderkündigung mit einer kurzen Frist kommt. Diese Frist kann oft nur 14 Tagen betragen. Damit der Anbieterwechsel reibungslos klappt, sollte der Kunde auf dem Vertrag mit dem neuen Anbieter angeben, dass dieser bereits beim alten Anbieter gekündigt hat. Diese Kündigung muss natürlich schriftlich erfolgen, wobei der Anbieter eine Frist von zwei Wochen hat, um den Eingang der Kündigung zu bestätigen. In ein solches Kündigungsschreiben gehören der Name und Anschrift des Stromanbieters und der Name und die Anschrift des Kunden. Auch Angaben zur Abnahmestelle gehören hinein, so wie Datum der in Kraft tretenden Strompreiserhöhung. Der gewünschte Liefertermin, die Zählernummer, der Zählerstand, der Name des örtlichen Versorgers, und die Kundennummer sind außerdem relevant. Um den richtigen Stromanbieter zu finden, gibt es zahlreiche Strompreisvergleiche die man bequem im Internet ausführen kann. Hierzu sollte man allerdings dem Jahresverbrauch in Kilowattstunden wissen. Ist dies jedoch nicht der Fall so kann man mit folgendem Durchschnittswerten rechnen: Haushaltsgröße kWh pro Jahr Singles 1.500 kWh Paare 2.800 kWh Familien 4.000 kWh Großfamilien 6.000 kWh Auch die Anträge lassen sich meistens bequem über den Computer aufrufen und ausdrucken. Diese sind dann auszudrucken und zu versenden. Die Überprüfung und die Weiterleitung der Unterlagen durch den neuen Stromanbieter erfolgt umgehend. Der Stand des Wechsels kann man jederzeit abrufen. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit die Antragstellung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss rückgängig zu machen. Hat man einen Umzug vor sich und möchte den Stromanbieter wechseln so sollte man sich so früh wie möglich entscheiden und den Antrag schnellst möglich stellen. Damit ist gesichert, dass die Lieferung des Strom durch den neuen Anbieter passend zum Einzug erfolgt. So ist es nicht nötig, dass der Grundversorger einspringen muss. Bei einem Umzug ist der Kunde jedoch berechtigt, den Grundversorgungsvertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Ist man bereits umgezogen, so ist es ratsam den Stromanbieter-Wechsel innerhalb von vier Wochen nach Einzug vorzunehmen. Hier werden Einzugsdatum, die Stromzählernummer und der Zählerstand benötigt. Es empfiehlt sich den Zählerstand im Beisein eines Zeugen zu notieren. Beim Umzug innerorts, sollte man den aktuellen Versorger sechs Wochen vor dem Umzug informieren um nahtlos Strom zu haben. Zieht man in eine andere Region, ist eine Prüfung erforderlich ob der bisherige Anbieter auch dorthin liefern kann. |
(c) 16.02.2008, Rainer Safferthal, Jakob-Schüle-Str. 4, 73655 Plüderhausen, Deutschland.
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